Kein Raucherzimmer für Lehrer
... und erst recht nicht für Schüler/-innen? Tja, der klagende rauchende Lehrer, der gerne Vorbild sein wollte, um nicht zusammen mit seinen Schülern vor dem Schultor rauchen zu müssen, hat beim Berliner Verwaltungsgericht nicht (Raucher-)Recht bekommen. Die Begründung ist interessant und beinahe salomonisch: Der staatliche Erziehungsauftrag und die Vorbildfunktion der Lehrer habe Vorrang vor der Handlungsfreiheit der Raucher. Insofern sei gerade die Tatsache, dass H. "zur Genussbefriedigung" für alle sichtbar vor dem Schultor rauchen müsse, ein eindeutiges Zeichen. "Man sieht ihn, nimmt ihn wahr, als jemanden, der außerhalb der Schulgemeinschaft steht", meinte der Richter laut Berliner Zeitung.
Statt Mitleid könnte dem armen Kollegen jetzt doch ein Rauchstoppkurs guttun. Ich empfehle das Rauchfrei Programm des/r IfT/BZgA.
Statt Mitleid könnte dem armen Kollegen jetzt doch ein Rauchstoppkurs guttun. Ich empfehle das Rauchfrei Programm des/r IfT/BZgA.
HeinzK - 21. Jun, 16:44