
Ein
Brandenburger Präventionsprojekt mit Trinkexperimenten im schulischen Rahmen findet in Berliner Fachkreisen wenig Verständnis. Klar aus rechtlicher Sicht: zwei oder drei Bier getrunken, auf der Schultreppe gestolpert - wer zahlt, wer ist verantwortlich? Lehrer oder Schulleitung? Pädagogisch wertvoll oder fragwürdig: Soll sinnliche, körperliche Drogenerfahrung (Alkohol ist auch eine Droge) unbedingt in der Schule stattfinden? Als Elternteil möchte ich nicht, dass meinem Sohn auch noch in der Schule Alk angeboten wird. Als Fortbildner kann ich auch nur allen Lehrkräften davon abraten ...
HeinzK - 23. Jun, 09:12