Essstörungen-Infos mit Selbstcheck
... gibt es bei der BZgA für Jugendliche, 
darüber hinaus Extra-Portale auch für Angehörige sowie Lehr- und Mittlerkräfte. Eine Erstberatung per Telefon mit Weitervermittlung in Ortsnähe ist eine wichtige Ergänzung zur Internet-Information: Beratungstelefon der BZgA (02 21)
89 20 31
MO–DO 10.00–22.00 Uhr
FR–SO 10.00–18.00 Uhr

darüber hinaus Extra-Portale auch für Angehörige sowie Lehr- und Mittlerkräfte. Eine Erstberatung per Telefon mit Weitervermittlung in Ortsnähe ist eine wichtige Ergänzung zur Internet-Information: Beratungstelefon der BZgA (02 21)
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HeinzK - 11. Jan, 17:53